Wie viele stunden darf man die woche arbeiten (4) Die Arbeitszeit darf. 1 Die werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Zu den Werktagen gehört laut Gesetz auch der Samstag. Daher liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 6. 2 Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich. · Wöchentlich darf in der Regel nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden. 3 Pro Woche darf ein Arbeitnehmer dem Gesetz zufolge höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr. Denn ihm stehen gesetzlich mindestens vier. 4 Die Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden an maximal 6 Tagen pro Woche. Das ergibt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche. Eine Aufstockung auf 60 Stunden/Woche ist unter bestimmten Voraussetzungen vorrübergehend möglich. Mehrarbeit muss innerhalb von 24 Wochen, beziehungsweise sechs Monaten ausgeglichen werden. 5 Pro Woche darf ein Arbeitnehmer dem Gesetz zufolge höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr. Denn ihm stehen gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zu. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von Stunden pro Jahr aus. 6 Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Angestellte eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Dies ist in § 3 ArbZG geregelt. Pausen sind in diesem Zeitraum nicht berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, da Werktage von Montag bis Samstag gelten. 7 Die Arbeitszeit für Industriearbeiter, Büroangestellte, andere Angestellte und technisches Personal ist auf eine 45 Stunden Woche begrenzt. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt als Höchstgrenze eine 50 Stunden Woche. Überstunden dürfen die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. 8 Wie viele Stunden darf man maximal arbeiten? Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Angestellte eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Dies ist in § 3 ArbZG geregelt. Pausen sind in diesem Zeitraum nicht berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, da Werktage von Montag bis. 9 In manchen Branchen z. B. Pflegeeinrichtungen, Gaststätten oder Verkehrsbetrieben darf die Ruhepause auf zehn Stunden gekürzt werden. Voraussetzung: Die verkürzte Ruhezeit wird innerhalb eines Kalendermonats bzw. vier Wochen durch Verlängerung der Ruhezeit innerhalb der maximalen Arbeitszeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen. dauerhaft 45 stunden woche 10