Verpflegungsmehraufwand versteuern nach 3 monaten § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). 1 › personal-ausbildung-recht › dreimonatsfrist-ve. 2 Für die Verpflegungsmehraufwendungen ist die 3-Monatsfrist zu beachten. Da der Arbeitnehmer die Auswärtstätigkeit um mehr als 4 Wochen unterbricht, beginnt ab. 3 Hallo, als Werbungskostenabzug kann der Verpflegungsmehraufwand nur die ersten drei Monate steuerlich geltend gemacht werden. Nach den drei Monaten könnte Ihnen. 4 Die gesetzliche 3-Monatsfrist besagt, dass der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt ist.[1] Sie gilt nach der Rechtsprechung mit Ausnahme der Fahrtätigkeit für alle. 5 Mein Verpflegungsmehraufwand war in den ersten 3 Monaten Steuerfrei, danach versteuert. Jetzt stellt sich bei mir die Problematik das ich bei meiner Steuererklärung nachzahlen müsste. Darf ich wirklich nur die ersten 3 Monate angeben und geltend machen, oder kann ich auch die letzten 3 Monate geltend machen?. 6 Die 3-Monatsfrist ist grundsätzlich für alle Formen von Auswärtstätigkeiten anwendbar. Nach Auffassung des BFH gilt das Prinzip, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten am selben Einsatzort die Verpflegungssätze maximal für 3 Monate angesetzt werden dürfen, auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. 7 Verpflegungspauschale nur für 3 Monate. Der Gesetzgeber hat deshalb vorgesehen, dass die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten 3 Monate einer Dienstreise angesetzt werden dürfen. Ausschlaggebend ist dabei, dass du dich am gleichen Ort aufhältst. 8 Für die Berechnung des 3-Monatszeitraums gelten die bisherigen Grundsätze weiter. Der 3-Monatszeitraum wird vom Beginn der auswärtigen Tätigkeit an gerechnet. Das gilt auch dann, wenn er sich über das Jahresende hinweg erstreckt. Ein neuer 3-Monatszeitraum beginnt also nicht jeweils am Nimmt der Arbeitnehmer. 9 Abendessen. 40 % von 28 Euro = 11,20 Euro. Wichtig: Egal, wie hoch die Abwesenheitspauschale tatsächlich wäre – die Kürzungsbeträge werden immer auf die höchstmögliche Pauschale errechnet. Also auf 24 Euro bzw. 28 Euro. Das Gleiche gilt übrigens, wenn der Chef die Verpflegungsmehraufwendungen erstattet. verpflegungsmehraufwand steuerpflichtig 10