Wie bin ich während der sperrzeit krankenversichert Wie bin ich dann versichert?. 1 Sperrzeit Krankenversicherung: Zwischenabsicherung entfällt. Vom 1. August an besteht Versicherungspflicht ab Beginn der Sperrzeit. Dadurch. 2 In der Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht. Damit der Anspruch ruhen kann. 3 Im Allgemeinen besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Sperrzeit. Wenn während der Berufstätigkeit. 4 In der Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I erhalten, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, Sie bleiben automatisch bei der TK versichert. Die Beiträge in dieser Zeit übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie. 5 Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Ist die Sperrzeit kürzer als 6 Wochen, tritt danach kein Anspruch auf Leistungsfortzahlung (Arbeitslosengeld) ein, weil zuvor kein Arbeitslosengeld bezogen wurde. Allerdings setzt bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen der Anspruch auf Krankengeld ein, weil dieser nicht mehr wegen. 6 eine Sperrzeit wird nur dann verhängt, wenn Sie arbeitslos gemeldet haben, was offenbar nicht der Fall ist. Für Ihre Krankenversicherung gilt folgendes: Ich gehe nach Ihrer Darstellung davon aus, dass Sie arbeitsunfähg sind und jetzt Krankengeld von Ihrer Versicherung erhalten. 7 Wenn während der Berufstätigkeit eine Pflichtversicherung bestand, übernimmt die Agentur für Arbeit auch während der Sperrzeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – auch dann, wenn am Anfang der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld aufgrund der Sperrzeit ausgezahlt wird. 8 Ich werde arbeitslos. Wie bin ich dann versichert? In der Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I erhalten, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, Sie bleiben automatisch bei der TK versichert. Die Beiträge in dieser Zeit übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie. 9 Ein z.B. verspätet gestellter Antrag oder eine fehlende persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur kann hier sonst schnell teuer werden. Krankengeldanspruch ruht während der Sperrzeit. Auch wenn alle Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch erfüllt sind, erhalten Arbeitslose während der Dauer der Sperrzeit trotzdem kein Krankengeld. sperrzeit krankenversicherung barmer 10